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Wirtschaftsförderungen

Die Stadtgemeinde Weiz unterstützt ortsansässige bzw. neue Wirtschaftsbetriebe des Handels, des Gewerbes, der Industrie und des Fremdenverkehrs sowie die in den freien Berufen tätigen Personen über Ansuchen und Erfüllung der in den Richtlinien angeführten Bedingungen mit nachfolgend angeführten Wirtschaftsförderungen:

  1. Investitionsförderung: Bei nachhaltigen Investitionen wird eine Förderung von 4 % bis zu einer Investitionssumme von € 100.000,00 gewährt, darüber hinaus werden die anrechenbaren Investitionen mit 2 %, max. jedoch mit € 18.000,00 mittels einer einmaligen Direktzahlung unterstützt.
  2. Arbeitsplatzförderung: Für die Schaffung neuer oder zusätzlicher Arbeitsplätze, die dem Kommunalsteuergesetz 1993 unterliegen und nicht ausdrücklich gem. § 8 befreit sind, kann eine Arbeitsplatzförderung gewährt werden. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren wird eine Staffelung der Förderung eingeführt: beginnend im 1. Jahr mit 50 % Förderung der einbezahlten Kommunalsteuer, im 2. Jahr mit 30 % Förderung der einbezahlten Kommunalsteuer, im 3. Jahr mit 20 % Förderung der einbezahlten Kommunalsteuer. Als Basis gilt die jeweilige geprüfte Jahreserklärung.
  3. Förderung in der Höhe von max. 30 % der einbezahlten gesetzlichen Beiträge für Vorschreibungen bei a.) Bauabgabe, b.) Kanalisationsbeitrag und c.) Wasserleitungsbeitrag.
  4. Komfortzimmerförderung je € 600,-
  5. Wiedereröffnungszuschuss in der Höhe von € 2.000,- aufgeteilt auf drei Jahre
  6. Mietzuschuss für Jungunternehmer*innen seitens der W.E.I.Z. Immobilien GmbH,  die ein Mietverhältnis im Innovationszentrum W.E.I.Z., Franz-Pichler-Straße 30, 8160 Weiz abschließen:
     € 5,00 pro m² Mietzuschuss für Jungunternehmer*innen im ersten Jahr,  € 4,00 pro m² Mietzuschuss für Jungunternehmer*innen im 2. Jahr, € 3,00 pro m² Mietzuschuss für Jungunternehmer*innen im 3. Jahr.
  7. Netto-Herstellungskosten des Anschlusswerbers für einen echten Glasfaseranschluss (FTTH/FTTB). Förderhöhemax. 50 % von den tatsächlichen bezahlten Nettoherstellungskosten, max. € 750,- je Anschluss.
  8. Coworking Space: Bei Abschluss eines Jahresvertrages im Coworking Space Hauptplatz 12, der im 2. Quartal 2023 eröffnet wird, gibt es einen Zuschuss von € 600,- für das erste Halbjahr (das entspricht € 100,- je Monat). Nähere Infos und die Kontaktdaten zum Coworking Space finden Sie unter www.hauptlatz12.at.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier: Wirtschaftsförderungsrichtlinien (pdf) 

Ansuchen können mit diesem Formular gestellt werden: Ansuchen um Wirtschaftsförderung (pdf)


Kontakt

Roman Neubauer
Stabstelle Wirtschaft & Betriebsansiedelung
Innovationszentrum 1.05

8160 Weiz | Franz-Pichler-Str. 30

Tel: +43 (0)3172 / 2319-191
Mobil: +43 (0)664 / 609 31 191
E-Mail: roman.neubauer@weiz.at