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WAHLSERVICE für die GEMEINDERATSWAHL 2025

Wahltag: Sonntag, 23. März 2025

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag 06.01.2025 die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Stadtgemeinde Weiz den Hauptwohnsitz und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Tag der Gemeinderatswahl verhindert sein werden, etwa wegen Ortsabwesenheit, gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland. Ebenso haben jene Wahlberechtigte, denen es infolge eingeschränkter Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglich ist, das zuständige Wahllokal zu erreichen oder die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde („fliegende Wahlkommission“) in Anspruch nehmen wollen, den Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Wahlkartensaustellung

Sie selbst können die Ausstellung einer Wahlkarte mit entsprechender Begründung

-schriftlich (mittels eigenem Abschnitt in der „amtlichen Wählerverständigung“, per E-Mail an wahlamt@weiz.at oder über www.meinewahlkarte.at [Eintrag amtlicher Lichtbild-ausweis, mit ID-Austria oder Antragscode]) bis spätestens 19. März 2025, sowie, -mündlich (persönlich) bis spätestens Freitag, den 21. März 2025, 12:00 Uhr MEZ unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) bei der Stadtgemeinde Weiz, Stadtservice, Abt. Wahlamt, Rathausgasse 3, 8160 Weiz, beantragen.

-Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Wahlkarte ausschließlich durch den/die Wähler*in selbst erfolgen muss und einer Begründung bedarf.

Wählen mit Wahlkarte

Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht mittels Wahlkarte am Tag der Gemeinderatswahl in jedem Wahllokal im gesamten Stadtgebiet ausüben oder dies schon sofort nach Erhalt der Wahlkarte im In- und Ausland mittels Briefwahl tun. Hierbei ist die Wahlkarte so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie spätestens am Wahltag (23. März 2025) um 14:00 Uhr MEZ bei der Gemeindewahlbehörde der Stadtgemeinde Weiz einlangt. Sie können die Briefwahl-Wahlkarte (verschlossen und unterschrieben) am Wahltag auch in jedem Wahllokal in der Stadtgemeinde Weiz abgeben.

Sofern Sie eine Wahlkarte mündlich (persönlich) im Stadtservice Weiz - Wahlamt beantragen, besteht wie schon zuvor bei den vergangenen Wahlen, die Möglichkeit ihr Wahlrecht mittels Briefwahl-Wahlkarte unmittelbar durch eine direkte Stimmabgabe in einer dafür eigens vorgesehenen barrierefreien Räumlichkeit im Stadtservice Weiz – Wahlamt auszuüben.

Bitte beachten Sie, dass sofern Sie eine Wahlkarte schriftlich oder mündlich (persönlich) beantragt haben, Sie nur mehr mittels dieser Wahlkarte Ihre Stimme abgeben können. Dies unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

Beantragt, aber danach abhanden gekommene oder aber nicht zugestellte Wahlkarten dürfen von der Gemeinde nicht ersetzt bzw. erneut ausgestellt werden!

Wählen am Wahltag

Bitte nehmen Sie am Wahltag ihre „amtliche Wählerverständigung“, auf der Ihr Wahllokal, die Wahlzeit und die Eintragungsnummer vermerkt sind, mit in Ihr Wahllokal. Damit helfen Sie uns, Sie leichter im Wählerverzeichnis zu finden. Bitte beachten Sie, dass diese „amtliche Wählerverständigung“ aber kein Identitätsnachweis ist. Bitte weisen Sie sich daher im Wahllokal immer mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) aus. eAusweise, wie zum Beispiel der digitale Führerschein, können im Wahllokal nicht gegengeprüft werden und werden somit nicht als amtlicher Lichtbildausweise akzeptiert.

Sie werden höflichst ersucht, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!


Beantragung von Wahlkarten GRW 2025 Rechtsgrundlage und Datenschutz PDF




Verfügungen der Gemeindewahlbehörde - Gemeinderatswahl 2025

KM Verfügungen der Gemeindewahlbehörde GRW 2025.pdf



Kundmachung Wahlbehörden - Gemeinderatswahl 2025

Kundmachung Wahlbehörden GRW 2025.pdf herunterladen (0.38 MB)



Auflage des Wählerverzeichnisses – Berichtigungsverfahren - Gemeinderatswahl 2025

Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren Das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl am 23. März 2025 liegt von 27.01.2025 bis einschließlich 31.01.2025 taglich von Montag bis Donnerstag, 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, am Donnerstag zusätzlich von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr, und am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Stadtservice Weiz - Wahlamt, Rathausgasse 3, 8160 Weiz zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.


Alle Details entnehmen Sie bitte folgendem PDF:

Kundmachung Auflegung Wählerverzeichnis.pdf herunterladen (0.06 MB)



Wahlkundmachung: Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der Stadtgemeinde WEIZ




Alle Informationen entnehmen Sie bitte folgenden PDFs:

 LGBLA_ST_20241216_141.pdf herunterladen (0.12 MB)

KM der Gemeinderatswahl 2025.pdf herunterladen (0.04 MB)